Dass aufgrund des mit jeder Bewertung verbundenen Ermessensspielraums im Einzelfall auch andere Ergebnisse vertretbar wären, ist unvermeidbar. Zurückzuweisen ist hingegen der vom Rekurrenten geäusserte Vorwurf, dass die Delegation ihr Ermessen einseitig zu seinen Ungunsten ausgeübt habe. In mehreren Punkten hat sie die bestehende Bewertung zu Gunsten des Rekurrenten korrigiert oder hat auf eine denkbare Korrektur zu seinen Ungunsten verzichtet, wie sich aus dem Protokoll ergibt (Raumaufnahme Sitzplatz, Küche 2. OG, ganzes Dachgeschoss und Nebengebäude; Benotung der Bauqualität und der Verkehrslage).