angepasst und anschliessend anhand der aktualisierten Tabellen der neue amtliche Wert ermittelt. Nachdem der Rekurrent gegen die Verfügung vom 11. Januar 2021 Einsprache erhoben hatte, nahm die Steuerverwaltung ohne einen Augenschein vorzunehmen Korrekturen zu Gunsten des Rekurrenten an der Raumaufnahme und der Benotung vor und hiess die Einsprache teilweise gut (Bst. B hiervor). Im vorliegenden Rekursverfahren können sämtliche Elemente der Bewertung überprüft werden. Die Steuerrekurskommission beurteilt dabei hauptsächlich jene Punkte, die zwischen den Parteien umstritten sind.