C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 4. April 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt zahlreiche Anpassungen bei der Raumaufnahme und der Benotung, die insgesamt einen neuen amtlichen Wert von CHF 704'530.-- bewirken würden. Ergänzend macht der Rekurrent zudem geltend, dass er die Liegenschaft im Jahr 2019 zum Preis von CHF 753'000.-- erworben habe. Es handle sich dabei nicht um einen Preis, der auf besondere Umstände zurückzuführen sei, sondern um einen echten Marktpreis, der die Obergrenze des zulässigen amtlichen Werts darstelle.