B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 1'130'730.-- (Verfügung vom 11.1.2021, Akten Steuerverwaltung, pag. 60). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2011 CHF 514'230.-- betragen (Verfügung vom 2.4.2012, pag. 72). Die vom Rekurrenten gegen die Verfügung vom 11. Januar 2021 erhobene Einsprache vom 29. Januar 2021 (pag. 11-14) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 8. März 2023 (pag. 1-6) teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert auf CHF 1'065'220.-- festgesetzt.