A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1________, ist seit dem Jahr 2019 im Alleineigentum von A.________ (fortan: Rekurrent). Auf dem Grundstück befindet sich ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus (mit zusätzlichem Dachgeschoss) mit ursprünglichem Baujahr 1906, das im Jahr 1964 umgebaut worden ist.