Damit liegen die nachgewiesenen Berufsauslagen (Provisionen CHF 2'920.--, Virenschutzprogramm CHF 41.55 und anzuerkennende Spesen CHF 3'647.75) mit insgesamt CHF 6'609.30 über den ausbezahlten Pauschalspesen von CHF 5'400.--. Deshalb ist gerechtfertigt, im Ergebnis von der Aufrechnung der Pauschalspesen im Umfang von CHF 5'400.-- abzusehen (vgl. E. 3.4). Der "Überschuss" der anerkannten Berufsauslagen über die Pauschalspesen beträgt CHF 1'209.30. Zu klären bleibt, ob diese im Zusammenhang mit den Abzügen zu den Berufskosten weiter berücksichtigt werden können (vgl. E. 3.4).