Muster-Spesenreglemente" [abgerufen am 5.6.2024]). 5 % vom Bruttolohn (CHF 72'955.--, pag. 58) ergeben CHF 3'647.75. Ferner sind die bereits von der Steuerverwaltung anerkannten (und nachgewiesen, pag. 66 ff.) Provisionen in Höhe von CHF 2'920.-- und das Virenschutzprogramm (CHF 41.55, vgl. E. 4.21) ebenfalls als Berufsauslagen anzuerkennen. Damit liegen die nachgewiesenen Berufsauslagen (Provisionen CHF 2'920.--, Virenschutzprogramm CHF 41.55 und anzuerkennende Spesen CHF 3'647.75) mit insgesamt CHF 6'609.30 über den ausbezahlten Pauschalspesen von CHF 5'400.--.