- 11 - Rekurrenten für seine Tätigkeiten (für die Betreuung der Generalagentur-Makler und das Vermittelten von Versicherungsgeschäften) im vorliegenden Fall jedenfalls gewisse Spesen erwachsen sein mussten. Unbekannt ist lediglich die Höhe der Spesen, da diese nicht im Einzelnen nachgewiesen werden konnten (E. 4.2). Bei dieser Sachlage kann trotz der fehlenden Mitwirkung bzw. trotz dem fehlenden, eindeutigen Nachweis eine Schätzung betreffend die Höhe der Spesen vorgenommen werden.