-8- der Rekurrent monatlich mit CHF 1'000.-- entschädigt und erhält monatlich CHF 450.-- (d.h. jährlich CHF 5'400.--) als Spesenentschädigung (Anhang zum Vermittlervertrag, Beilage 4 zur Eingabe des Vertreters vom 9.10.2023). Ausserdem ist belegt, dass dem Rekurrenten keine Büroräumlichkeiten bei der Arbeitgeberin zur Verfügung stehen (Bst. E).