___ Versicherungsgesellschaft (40 % Pensum, vgl. pag. 48). Aufgrund der eingereichten Unterlagen des Vertreters vom 9. Oktober 2023 steht fest, dass der Rekurrent als "gebundener Vermittler" (vgl. Bst. A) für die Vermittlung von Versicherungsverträgen auf Provisionsbasis entschädigt wird (Vermittlervertrag, Beilage 3 zur Eingabe des Vertreters vom 9.10.2023). Daneben besteht eine Vereinbarung, wonach der Rekurrent die ________ Generalagentur-Makler betreut. Für die Betreuung der Generalagentur-Makler wird