4. Ursprünglich hatte der Rekurrent bei einem deklarierten Einkommen von CHF 68'413.-- (pag. 52) Abzüge für die Kosten des Arbeitszimmers in Höhe von CHF 3'600.-- (pag. 48) und für berufliche Auslagen in Höhe von CHF 24'609.-- (d.h. CHF 30'009.-- [pag. 54] abzüglich der ausbezahlten Pauschalspesen von CHF 5'400.-- [pag. 59]) beantragt. Der Rekurrent arbeitet im Nebenamt für die D.________ Versicherungsgesellschaft (40 % Pensum, vgl. pag.