Muster-Spesenreglemente" [abgerufen am 5.6.2024]). Beruflich bedingte Fahrten mit dem privaten Fahrzeug während der Arbeitszeit sind mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen oder, wenn ein solches fehlt, sind diese zumindest mit vollständigen Auszügen aus der Agenda des entsprechenden Jahres (und z.B. mit entsprechenden Unterlagen inkl. Angaben zum Kilometerstand) nachvollziehbar darzulegen, wobei eine überprüfbare Berechnung der beruflich gefahrenen Kilometer vorzulegen ist (RKE 100 2016 556 vom 21.9.2017, E. 3.2, nicht publiziert).