-7- geschäftsmässigen Begründetheit von Spesenereignissen im Zusammenhang mit Kundenessen können auch förmliche Beweise verlangt werden. Als Nachweis darf verlangt werden, neben dem Datum der Einladung und dem Namen sowie dem Ort des Lokals zusätzlich die Namen aller anwesenden Personen und der Geschäftszweck der Einladung zu vermerken (in konstanter Rechtsprechung vom Bundesgericht bestätigt, vgl. BGer