3.5 Liegt kein genehmigtes Spesenreglement oder eine Vereinbarung mit der Steuerverwaltung vor, werden ausbezahlte Pauschalspesen als Einkommen aufgerechnet und besteuert, wenn der Nachweis der geschäftlichen Verwendung bzw. die entsprechende Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann (Leuch/Nanzer in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2015, N. 69 und N. 73 zu Art. 32 StG). Zum Nachweis der