Insbesondere aufgrund der fehlenden Nachweise seien die geltend gemachten Gewinnungskosten nicht berücksichtigt worden. Im Übrigen sei auch wegen der fehlenden Bestätigung der Arbeitgeberin (wonach dem Rekurrenten kein zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe) der Abzug für das Arbeitszimmer gestrichen worden.