-3- F. Am 24. August 2023 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs und die Beschwerde unter Kostenfolge abzuweisen. Praxisgemäss würde bei ausgerichteten Pauschalspesen (ohne genehmigtes Spesenreglement oder genehmigte Spesenvereinbarung) die "Bruttomethode" angewandt. Das bedeute, dass die Pauschalspesen Lohnbestandsteile seien und die nachgewiesenen, für die Berufsausübung notwendigen Kosten abgezogen werden könnten. Nach diesem Grundsatz sei im vorliegenden Fall veranlagt worden. Insbesondere aufgrund der fehlenden Nachweise seien die geltend gemachten Gewinnungskosten nicht berücksichtigt worden.