Am 2. Mai 2023 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten mit Verweis auf seine Mitwirkungspflicht aufgefordert, die eingereichten, losen Belege zu ordnen und innert Frist wieder einzureichen. In seinem Schreiben vom 20. Juni 2023 kündigt B.________ (Vertreter) an, vom Rekurrenten in vorliegender Angelegenheit mandatiert worden zu sein und reicht eine entsprechende Vollmacht ein. Nach erfolgter Akteneinsicht des Vertreters sind am 13. Juli 2023 die nun in einem Ordner (inkl. separatem Register) abgelegten Spesenbelege der Steuerrekurskommission wieder eingereicht worden.