Am 21. April 2023 hat der Rekurrent Belege zu den Spesen und Berufskosten persönlich bei der Steuerrekurskommission abgegeben. Gleichentags hat er ein Begleitschreiben eingereicht, worin er festhält, kein Geschäftsauto zu besitzen und dass seine Autospesen mit pauschal CHF 5'400.-- abgegolten würden. In der Beilage zum Schreiben vom 21. April 2023 findet sich auch eine Bestätigung, wonach der Rekurrent seit 2016 über keinen Arbeitsplatz in den Büroräumlichkeiten der Arbeitgeberin mehr verfüge. Am 2. Mai 2023 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten mit Verweis auf seine Mitwirkungspflicht aufgefordert, die eingereichten, losen Belege zu ordnen und innert Frist wieder einzureichen.