-2- nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dem Rekurrenten wurde Gelegenheit gegeben, zum Vorbescheid Stellung zu nehmen, wovon er keinen Gebrauch mehr gemacht hat. Mit Einspracheentscheiden vom 9. März 2023 wurde das steuerbare Einkommen deshalb wie angekündigt auf CHF 215'900.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 230'600.-- (direkte Bundessteuer) festgesetzt. Das steuerbare Vermögen (nur kantonale Steuern) betrug weiterhin CHF 912'000.-- (pag. 98 ff.).