A. A.________ (Rekurrent) ist seit dem 1. März 2017 frühzeitig pensioniert und arbeitet seither als freier Mitarbeiter bzw. als "gebundener Vermittler im Nebenamt" für die Versicherungsgesellschaft D.________ (Arbeitgeberin). Er wurde für das Steuerjahr 2019 von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügungen vom 6. Oktober 2022 auf ein steuerbares Einkommen in Höhe von CHF 216'100.-- (kantonale Steuern) bzw. von CHF 230'800.-- (direkte Bundessteuer) veranlagt. Das steuerbare Vermögen (nur kantonale Steuern) betrug CHF 912'000.-- (siehe zum Ganzen: Akten der Steuerverwaltung, pag. 73 ff.).