1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Der amtliche Wert des Grundstücks F.________ Gbbl. Nr. 1_____ wird auf CHF 28'656'100.-- festgesetzt, gültig ab dem Steuerjahr 2020. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 3'034.75 werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.