1.5 der Bewertungsnormen explizit auch für Bauten einer Wohnbaugenossenschaft. Dividiert man die Protokollmietwerte der einzelnen Objekte durch die Anzahl Wohnungen, ergeben sich folgende Nettomietzinse (ein Beispiel pro Haustyp [vgl. Ziff. 1 des Augenschein-Protokolls]; ohne Garagen und Nebenräume):