-7- 6.4 Der dritte Kritikpunkt der Vertreterin betrifft die Mietwertkategorie. Im System der amtlichen Bewertung wird das durchschnittliche Mietzinsniveau für jede Gemeinde durch die Mietwertkategorie berücksichtigt (E. 3.3 hiervor; vgl. Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen). Bei der Umsetzung der allgemeinen Neubewertung 2020 sind die Mietwertkategorien aufgrund der Mietzinserhebungen in den Jahren 2013-2016 neu festgelegt worden. Wie die Vertreterin zutreffend ausführt, gehörte die Gemeinde F.________ bis 2019 zur Mietwertkategorie 16, wobei damals keine Mietwertkategorie über 19 (Bern-Altstadt) lag.