Der angefochtene amtliche Wert gemäss Einspracheentscheid basiert somit bereits auf dem um im Rahmen der allgemeinen Neubewertung um 22 Jahre erhöhten wirtschaftlichen Alter. Die Delegation hat einzig festgestellt, dass das wirtschaftliche Alter bei den Wohnhäusern zu Unrecht auf 39 Jahre ab-, anstatt auf 40 Jahre aufgerundet worden ist.