6.3 Als Zweites macht die Vertreterin geltend, dass das wirtschaftliche Alter laut Aufnahme- Protokoll um 22 Jahre erhöht werde, weil dieses von der Steuerverwaltung fälschlicherweise noch mit dem Bezugsjahr 1998 errechnet worden sei. Die Vertreterin zeigt sich erstaunt darüber, dass sich diese grosse Korrektur nur marginal auf den amtlichen Wert auswirkt. Hier liegt ein Missverständnis vor. Der entsprechende Abschnitt des Augenschein-Protokolls (in Ziff. 3) lautet wie folgt: