Eine mehr oder weniger konkrete Absicht, ein Objekt in "spätestens zehn Jahren" durch einen Neubau zu ersetzen, reicht für eine Note unter 5 nicht aus. Auch existiert im System der amtlichen Bewertung kein Mechanismus, einmal festgesetzte Noten für die Bauqualität und die Komfortstufe einzig aufgrund der Alterung zu reduzieren. Dem wertmindernden Umstand einer älteren Bausubstanz wird mit dem Kriterium des wirtschaftlichen Alters Rechnung getragen.