Vorab ist zu erwähnen, dass aufgrund des mit jeder Bewertung verbundenen Ermessensspielraums bei den meisten Beurteilungskriterien auch eine geringfügig höhere oder tiefere Note vertretbar wäre. Solange die bisherige Note innerhalb des Ermessensspielraums liegt, weicht die Steuerrekurskommission in der Regel nicht davon ab. Wie im Augenschein-Protokoll erwähnt, ist dies nach Auffassung der Delegation der Steuerrekurskommission hier der Fall. Wie ebenfalls im Augenschein-Protokoll ausgeführt, werden die Noten im System der amtlichen Bewertung nicht linear vergeben. Diese Praxis ist zwar auch nach Auffassung der Steuerrekurskommission nicht ideal und wenig transparent.