6.2 Wie im Sachverhalt (Bst. C) erwähnt, bezieht sich die Steuerverwaltung in der Begründung des angefochtenen Einspracheentscheids auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (VGE vom 27. Februar 1978, publ. in NStP 1978, S. 250 ff., wovon sich ein Ausdruck in den Akten befindet, pag. 6-1). In jenem Urteil hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in E. 4 a ausgeführt, dass es die eigentliche Nacherbeneinsetzung und die Nacherbeneinsetzung auf den Überrest gäbe und dazu folgendes bemerkt: