C. Ausgehend von einem Erbanfall der Rekurrentin von CHF 48'364.--, setzte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Erbschaft- und Schenkungssteuer (Steuerverwaltung), mit Veranlagung vom 30. Mai 2022 eine Erbschaftssteuer von CHF 5'818.40 für den Anteil der Rekurrentin fest (Akten der Steuerverwaltung, pag. 49-46). Unter Hinweis auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (VGE vom 27.2.1978, publ. in NStP 1978, S. 250 ff., wovon sich ein Ausdruck in den Akten befindet, pag. 6-1) führte die Steuerverwaltung in der Begründung im Wesentlichen aus, dass sie im Erbvertrag vom 3. April 1973 keine Nacherbeneinsetzung erblicke.