B. Nach dem Tod von D.________ sel. wurde von der Notarin G.________ ein Erbschaftsinventar aufgenommen, welches sowohl die gesetzlichen Erben des Nachlasses von D.________ sel. wie auch diejenigen der Nacherbschaft des vorverstorbenen E.________ sel. aufführt. Unter den an der Nacherbschaft berechtigten Personen figuriert mitunter A.________ (Rekurrentin), Nichte von E.________ sel., mit einem Anteil von 1/14.