Damit sind die Voraussetzungen für eine "reformatio in peius" erfüllt. Der Rekurs und die Beschwerde sind abzuweisen und das steuerbare Einkommen ist übereinstimmend mit den Veranlagungsverfügungen vom 18. August 2022 auf CHF 150'000.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 160'000.-- bei der direkten Bundessteuer festzusetzen.