Weil auch hierauf keine Reaktion erfolgte, wurden die Einspracheentscheide, entsprechend dem Vorabdruck, am 9. Februar 2023 eröffnet. Es stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen der Steuerverwaltung rechtmässig ist. 4. Das Bundesgericht hat sich im bereits zitierten Entscheid 2C_61/2021 vom 22. Dezember 2021, der den Kanton Basel-Stadt betraf, ausführlich mit der Thematik der Beweismittel bei Einsprachen gegen eine Veranlagung nach Ermessen befasst. Es hat festgehalten, dass sich die