3.3 Vorliegend haben die Rekurrenten innerhalb der Einsprachefrist die Steuerklärung 2019 und Belege zu den Kinderbetreuungskosten (pag. 24 f.) und zu Beiträgen in die Säule 3a (pag. 14-12) eingereicht. Die Steuerverwaltung hat den Eingang der Einsprache bzw. der Steuererklärung am 23. September 2022 bestätigt (pag. 29). Am 5. Oktober 2022 (pag. 31) hat sich die Steuerverwaltung erneut an die Rekurrenten gewandt und um Zusendung folgender Unterlagen ersucht (Wortlaut):