2. Strittig ist die Höhe des von den Rekurrenten für das Steuerjahr 2019 zu versteuernden Einkommens sowie der Anteil daran, der als Ertrag aus qualifizierter Beteiligung privilegiert besteuert wird. Die Rekurrenten beantragen Korrekturen der angefochtenen Einspracheentschei- -3- de zu ihren Gunsten bei den von der Steuerverwaltung aufgerechneten geldwerten Leistungen, beim Liegenschaftsunterhalt sowie bei den Beiträgen in die Säule 3a.