G. Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 sind die Rekurrenten von der Steuerrekurskommission darüber informiert worden, dass sie eine Abänderung der Einspracheentscheide zu ihren Ungunsten in Erwägung ziehe. Daraufhin haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 13. Juni 2024 zusätzliche Unterlagen eingereicht. Auf die weiteren Äusserungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: