-2- E. Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. Sie machen ergänzende Angaben zu den von der Steuerverwaltung als nicht ausreichend bezeichneten Nachweisen betreffend Liegenschaftsunterhalt. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.