C. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 13. März 2023 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen Korrekturen bei den von der Steuerverwaltung aufgerechneten geldwerten Leistungen, beim Liegenschaftsunterhalt und bei den Beiträgen in die Säule 3a. Zu allen drei Punkten haben die Rekurrenten Unterlagen beigelegt.