Auch zu diesem Vorabdruck äusserten sich die Rekurrenten nicht. Sie wurden schliesslich mit Einspracheentscheiden vom 9. Februar 2023 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 162'000.-- bei den kantonalen Steuern (davon CHF 113'200.-- zum reduzierten Satz für Erträge aus qualifizierter Beteiligung) und von CHF 124'900.-- bei der direkten Bundessteuer sowie auf ein steuerbares Vermögen von CHF Null veranlagt.