B. Dagegen erhoben die Rekurrenten am 8. September 2022 Einsprache (pag. 28). Zudem reichten sie die Steuererklärung 2019 ein (pag. 27-12). Daraufhin forderte die Steuerverwaltung die Rekurrenten mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 auf, Lohnausweise, Unterlagen zu Darlehen, Rechnungskopien zum geltend gemachten Liegenschaftsunterhalt sowie eine Bescheinigung betreffend Einzahlung in die Säule 3a einzureichen. Nachdem die Rekurrenten darauf nicht reagiert hatten, sandte ihnen die Steuerverwaltung einen vom 1. Dezember 2022 datierten Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide zu (pag. 38-33). Auch zu diesem Vorabdruck äusserten sich die Rekurrenten nicht.