Weil die Rekurrenten trotz entsprechender Aufforderung der Steuerverwaltung (pag. 80) keinen Nachweis für die Teilrückzahlung des Darlehens eingereicht haben, ist die Steuerverwaltung in den Einspracheentscheiden davon ausgegangen, dass das Darlehen am 31. Dezember 2018 noch in gleicher Höhe bestanden hat wie per 31. Dezember 2017 (pag. 94, Begründungscode 9). Dementsprechend ist der Vermögenszuwachs (bzw. der Rückgang der Nettoverschuldung) gegenüber dem Vorjahr um CHF 56'558.-- geringer ausgefallen als gemäss Vermögensvergleichsrechnung.