3.4 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerverwaltung nach Eingang der Steuererklärung gestützt auf eine Vermögensvergleichsrechnung vom 22. August 2022 (pag. 78) von einem Einkommensfehlbetrag in Höhe von CHF 44'891.-- ausgegangen ist. Dieser Fehlbetrag ist primär darauf zurückzuführen, dass die Rekurrenten in der Steuererklärung 2018 eine Darlehensschuld gegenüber der D.________ GmbH (am 26.7.2023 aus dem Handelsregister gelöscht) von CHF 19'531.-- deklariert haben (pag. 69). Im Vorjahr 2017 betrug die Schuld gegenüber der D.________ GmbH noch CHF 76'089.-- (pag. 14). Weil die Rekurrenten trotz entsprechender Aufforderung der Steuerverwaltung (pag.