B. Dagegen erhoben die Rekurrenten am 5. August 2022 Einsprache (pag. 76). Zudem reichten sie die Steuererklärung 2018 ein (pag. 75-64). Daraufhin forderte die Steuerverwaltung die Rekurrenten mit Schreiben vom 22. August 2022 (pag. 80) auf, diverse Unterlagen einzureichen und sich zu einem von der Steuerverwaltung festgestellten Einkommensfehlbetrag zu äussern. Nachdem die Rekurrenten darauf nicht reagiert hatten, sandte ihnen die Steuerverwaltung einen vom 6. Dezember 2022 datierten Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide zu (pag. 88-83). Auch zu diesem Vorabdruck äusserten sich die Rekurrenten nicht.