Mit der Abweisung des Hauptantrags und der Reduktion des amtlichen Wertes gemäss Einspracheentscheid von CHF 1'086'790.-- um CHF 13'000.-- auf CHF 1'073'790.--, fällt der Anteil der Rekurrentin am Obsiegen gering aus. Dieser wird daher nach Ermessen auf 10 % bestimmt. Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 3'468.10 (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 1'500.-- und Gutachterkosten von CHF 1'968.10) werden der Rekurrentin zu 90 %, ausmachend CHF 3'121.25, zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.