_, siehe Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen). Mit der AN20 ist neu in jeder Gemeinde ein Gebiet mit der maximalen Verkehrslagenote 9 definiert worden (Bewertungsnormen, S. 13), ausgehend von der Überlegung, dass in jeder Gemeinde ein Teilgebiet verkehrsmässig optimal liegt, unabhängig davon, wie die Verkehrslage der Gemeinde insgesamt zu beurteilen ist (siehe Verkehrslagenotenplan AN20, abrufbar unter: , Menu "Geoportal > Karten > Angebot an Karten" [abgerufen am 18.3.2024]).