Die in einer Gemeinde vorhandene Infrastruktur und die Anbindung an den privaten und öffentlichen Verkehr wird nicht mit der Verkehrslagenote beurteilt, sondern widerspiegelt sich im durchschnittlichen Mietzinsniveau der Gemeinde, welches im System der amtlichen Bewertung mit der Mietwertkategorie abgebildet wird. C.________ gehört – wie schon vor der AN20 – zur Mietwertkategorie 14 (Vergleichswerte: ________, siehe Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen).