7. Hinsichtlich Verkehrslagenote bringt die Rekurrentin den fehlenden Anschluss an den öffentlichen Verkehr und die schlechte Zufahrtsmöglichkeit zu ihrem Grundstück vor und beantragt, diese wie vor der AN20 auf 3 [recte 2] festzusetzen (vgl. Stellungnahme zum Augen- schein-Protokoll). Im Rahmen der AN20 hat die Steuerverwaltung die Note für die Verkehrslage von 2 auf 5 angehoben.