6.3 Im Zusammenhang mit der Wohnlage verlangt die Rekurrentin in ihrer Stellungnahme zum Augenschein-Protokoll erstmals, die Detailnote für die Aussicht auf 4 herabzusetzen. Sie begründet allerdings nicht, inwiefern die bestehende Detailnote 6 zu hoch angesetzt sei. Weder hat die Delegation anlässlich des Augenscheins die Detailnote 6 für die Aussicht bemängelt, noch ergeben sich aus den Akten Gründe, weshalb die Detailnote Aussicht fehlerhaft sein sollte. Aus diesem Grund ist die Detailnote Aussicht zu bestätigen.