Damit hat der ehemalige Ökonomieteil heute den Charakter von Wohn- und Nebenräumen. Deshalb kann das Wohnhaus auch nicht als Einfamilienhaus mit Scheunenteil gelten, welches entsprechend mit der Gebäu- deart-Note 3 zu versehen wäre (vgl. Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen). Beim Wohnteil (Ob- jektteil-Nr. 1) des Wohnhauses handelt es sich bewertungstechnisch vielmehr um ein freistehendes Einfamilienhaus, das zu Recht mit der Note 4 bewertet ist (vgl. Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen). Dem vom Wohnteil abweichenden Nutzungszweck der integrierten Garage (Ob- jektteil-Nr. 2) wird über die nicht beanstandete Gebäudeart-Note 1 Rechnung getragen.