Die Benotung und das wirtschaftliche Alter sind unverändert geblieben. Im Ergebnis hat die Delegation den amtlichen Wert des Wohnhauses von CHF 975'400.-- auf CHF 962'400.-- herabgesetzt, woraus bei unveränderten Werten der übrigen Objekte ein amtlicher Wert von insgesamt CHF 1'073'790.-- resultierte. 6. Während seitens der Steuerverwaltung keine Stellungnahme zum Augenschein-Protokoll eingegangen ist, hat sich die Rekurrentin mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 dazu geäussert.