Die in der AN20 an sich gründende Erhöhung beläuft sich auf CHF 261'800.--. Dabei haben sich namentlich die von 2 auf 5 angehobene Verkehrslagenote, höhere Mietwertansätze pro Einheit und Benotungspunkt (beim Wohnhaus z.B. CHF 80.20 statt CHF 70.90) sowie tiefere Kapitalisierungssätze (beim Wohnhaus z.B. 5.4 statt 6.5 %) erhöhend ausgewirkt. Einen reduzierenden Effekt hatten dagegen das von 1 auf 5 Jahre angehobene wirtschaftliche Alter und tiefere Realwert-Zuschläge (beim Wohnhaus z.B. 46 statt 65 %). Hinsichtlich Eigenmietwert ist zum Verständnis der Rekurrentin folgendes festzuhalten, obschon dieser nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist (vgl. vorstehende E. 2):